Förderung für eure Mannschaft

Eure Idee. Unsere Unterstützung.

Teamaktion, neues Material oder Trainingslager? Findet die passende Förderung und stellt euren Antrag.

Welche Förderung passt zu eurer Idee?

Für eure Mannschaft gibt es eine jährliche Pauschale und Zuschüsse zu einzelnen Maßnahmen. Deren Höhe prüft der Vorstand nach Bedarf und verfügbaren Mitteln.

Jährliche Mannschaftsförderung 200 € Jugend · 150 € Erwachsene pro Jahr
Basis-Förderung · § 6 Abs. 1

Beantragt die Basis-Förderung für gemeinsame Aktionen mit Handballbezug, etwa einen Teamentwicklungstag oder eine Mannschaftsveranstaltung.

Jugendmannschaften200 €pro Mannschaft und Jahr
Erwachsenenmannschaften150 €pro Mannschaft und Jahr

Die Pauschalen werden jährlich festgelegt und nach verfügbaren Mitteln bewilligt. Sie dienen der Handballförderung oder dem Team- und Vereinszusammenhalt; private Feiern sind ausgeschlossen.

So könnte euer Antrag aussehen

„Wir beantragen die Basis-Förderung für unsere Jugendmannschaft in Höhe von 200 € für einen gemeinsamen Teamentwicklungstag. Ziel ist, neue Spielerinnen und Spieler einzubinden und den Zusammenhalt der Mannschaft zu stärken.“

Ergänzt Mannschaft, Termin, Aktivitäten, Kosten und weitere Finanzierung. Für Erwachsenenteams beträgt die Pauschale 150 €.

Trainings- und Spielmaterial
Jugend- oder Leistungs-Förderung · §§ 4, 6

Zum Beispiel: Bälle, Leibchen, Pylonen oder besondere Trainingshilfen mit unmittelbarem Handballbezug.

Im Antrag: Materialart, Menge und Trainingszweck. Ein Angebot hilft bei der Kostenschätzung. Wählt Jugend-Förderung für Jugendteams oder Leistungs-Förderung für leistungsbezogene Trainingsmittel.

Trainingslager und Handball-Camps
Jugend- oder Leistungs-Förderung · §§ 4, 6

Zum Beispiel: Ein Trainingslager zur Saisonvorbereitung oder ein Handball-Camp zur sportlichen Entwicklung.

Im Antrag: Team, Zeitraum, Trainingsziel und Programm sowie Eigenanteile und weitere Zuschüsse.

Teamaktionen und Vereinszusammenhalt
Förderung der Zusammengehörigkeit · § 6 Abs. 4

Zum Beispiel: Ein team- oder vereinsbildender Tag oder eine gemeinsame Fahrt mit Handballbezug.

Im Antrag: Teilnehmende, Aktion und Nutzen für den Zusammenhalt. Gebt an, ob ihr die Basis-Förderung oder einen individuellen Zuschuss beantragt. Weitere Zuschüsse für denselben Zweck offenlegen und mit dem Vorstand abstimmen.

Trainer, Schiedsrichter und Ausbildung
Ausbildung und Trainer-Förderung · §§ 4, 6

Zum Beispiel: Trainer- und Schiedsrichterlehrgänge. Die Förderordnung sieht außerdem Zuschüsse zur Vergütung aller in der SG tätigen Trainer vor.

Im Antrag: Bei Lehrgängen: Qualifikation, Anbieter, Termin, Kosten und Nutzen für die SG. Bei Trainervergütung: Tätigkeit, Zeitraum, Vergütung und Zuschuss. Unterscheidet Lehrgangskosten und Vergütungszuschüsse; der Vorstand hilft bei der Zuordnung.

Zusätzliche Hallenzeiten und sportliche Entwicklung
Leistungs-Förderung · § 6 Abs. 3

Zum Beispiel: Zusätzliche Hallenzeiten oder Trainingsmittel für eine leistungsorientierte Maßnahme.

Im Antrag: Sportliches Ziel, Team, Bedarf und Zeitraum. Zeigt den unmittelbaren Nutzen für den Handball.

Besondere Bedarfe und soziale Härtefälle
Einzelförderung · § 6 Abs. 5

Zum Beispiel: Eine begründete soziale Härtefallunterstützung mit unmittelbarem Handballbezug.

Im Antrag: Bedarf, Handballbezug und benötigte Unterstützung. Klärt sensible Fragen vertraulich mit dem Vorstand. Personenbezogene Angaben werden zweckgebunden verarbeitet.

Von der Idee zur Förderung

So beantragt ihr eure Förderung

Anträge stellen können Mannschaftsverantwortliche, Trainerinnen und Trainer, Schiedsrichterverantwortliche, Sparten- und Vereinsleitungen der Trägervereine sowie satzungsmäßige Funktionsträger des Fördervereins (§ 7).

  1. Förderart wählen

    Wählt Basis-Förderung für die Mannschaftspauschale oder die passende Förderart aus den Beispielen. Bei Fragen hilft der Vorstand.

  2. Idee und Kosten vorbereiten

    Nennt Antragsteller und Funktion, Mannschaft, Maßnahme, Ziel und Handballbezug. Ergänzt Zeit- und Kostenplan, gewünschten Zuschuss, weitere Finanzierung und den geplanten Verwendungsnachweis.

  3. Vor Beginn digital beantragen

    Stellt den digitalen Antrag vor Beginn. Begründete Eilfälle stimmt ihr frühzeitig mit dem Vorstand ab.

  4. Bewilligung und Bedingungen beachten

    Der Vorstand prüft Zweck, Wirkung, Wirtschaftlichkeit und verfügbare Mittel. Die schriftliche oder digitale Zusage nennt Betrag, Zweck, Auflagen, Fristen und Auszahlungsvoraussetzungen. Plant erst danach verbindlich mit dem Zuschuss.

  5. Belege sammeln und Verwendung nachweisen

    Auszahlung gegen Belege oder prüffähige Verwendungsnachweise; Abschläge sind unter Bedingungen möglich. Den Verwendungsnachweis reicht ihr spätestens drei Monate nach Ende ein, sofern die Bewilligung keine andere Frist nennt (§ 10).

Was passt nicht?

Überwiegend private Ausgaben, Maßnahmen ohne ausreichenden Handball- bzw. Satzungsbezug und unangemessene Repräsentationskosten sind nicht förderfähig. Fehlende erforderliche Nachweise können ebenfalls eine Förderung ausschließen (§ 5).

Grundlage: §§ 4–10 der Förderordnung. Zuschüsse sind zweckgebunden und setzen die Bewilligung des Vorstands sowie verfügbare Mittel voraus.